Mietbedingungen

1. Begriffsbestimmungen

o Ferienobjekt: die im Buchungsformular beschriebene Unterkunft.
o Mieter: die im Buchungsformular genannte Person, welche die Buchung vornimmt.
o Miete: die Gesamtmiete, wie im Buchungsformular beschrieben.
o Buchung: die Buchung einer Unterkunft, wie im Buchungsformular beschrieben.
o Buchungsformular: der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter.
o Vermieter: Sun Villa Properties, die die Buchung liefert und als Repräsentant des Eigentümers fungiert.

2. Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für alle Buchungsverträge zwischen Mieter und Vermieter.

3. Zustandekommen eines Buchungsvertrages
Sobald ein Mieter über Internet, schriftlich, per E-Mail oder persönlich beim Vermieter eine Buchung tätigt, kommt ein Buchungsvertrag zustande, für den diese allgemeinen Buchungsbedingungen gelten.

4. Änderungen
Änderungen dieses Buchungsvertrags und Abweichungen von diesen allgemeinen Buchungsbedingungen treten erst dann in Kraft, wenn sie zwischen Vermieter oder Vermieter und Mieter schriftlich vereinbart worden sind. Führen Änderungen zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten, so ist eine sich daraus ergebende Änderung der Miete schriftlich zwischen den Parteien zu vereinbaren.

5. Zahlungsbedingungen
Buchungen können über das Internet, per E-Mail oder persönlich beim Vermieter vorgenommen werden. Die vereinbarte Anzahlung, wie im Buchungsvertrag erwähnt, muss innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Buchung im Besitz der Vermieter eingegangen sein. Bei verspäteter Zahlung kann dies zur Löschung der Buchung führen. Der Restbetrag muss spätestens nicht später als das im Buchungsformular erwähnte Datum bei der Vermieter eingegangen sein. Bei Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen ist die Vermieter berechtigt die Buchung zu löschen ohne die bereits getätigten Zahlungen zurückzuerstatten. Bei Buchungen, ab vier Wochen vor dem Anreisedatum sind Miete und etwaige Kaution sofort fällig. Anzahlungen werden nur dann zurückerstattet, wenn die Buchung aufgrund einer dem Vermieter oder der Vermieter anzulastenden Ursache nicht zustande kommt.

6. Preis
Die angegebenen Preise gelten pro Ferienobjekt pro Monat, pro Woche oder pro Tag.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Reisesumme anzupassen, wenn Änderungen der zu zahlenden Gebühren, Geldkurse und Steuern dazu Anlass geben. Erhöhungen dieser Kosten werden dabei netto, also ohne Zuschlag an den Mieter weiterberechnet. Druckfehler in Web Publikationen und in Preislisten sind ebenfalls vorbehalten. Erfolgt eine Erhöhung binnen drei Monaten nach Empfang des Buchungsformulars, so hat der Mieter das Recht, den Vertrag aufzulösen. Der Mieter bekommt dann seine bereits getätigten Bezahlungen zurückerstattet.

7. Vertragsauflösung
Der Vertrag wird aufgelöst (die Buchung wird annulliert), wenn der Mieter den Bedingungen gemäß Punkt 5 nicht genügt. Die Anzahlung verfällt dann zur Deckung der entstandenen Kosten und des erlittenen Schadens, unter anderem bestehend aus Gewinnausfall.

8. Annullierung
Der Mieter kann den Mietvertrag schriftlich bis 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums annullieren. Bei Annullierung durch den Mieter bleibt die Anzahlung im Besitz der Vermieter. Erfolgt die Annullierung innerhalb der Frist von weniger als 60 Tagen vor Beginn des Mietzeitraums, schuldet der Mieter dem Vermieter die volle Miete.

9. Versicherungen
Die Miete versteht sich zuzüglich Versicherungen, sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, dass sich die Miete einschließlich Versicherungen versteht und die Art der Versicherung angegeben ist.

10. Haftung Vermieter
Der Vermieter haftet nicht für (wert-) Verlust und/oder Beschädigung des Eigentums von Mieter und seinen Mitbewohnern aufgrund unsachgemäßer Nutzung des Ferienobjekts. Erleidet der Mieter Schäden infolge von Mängeln des Ferienobjekts, so ist die Haftung vom Vermieter auf die Miete beschränkt. Auf Schäden infolge Nichterfüllung einer Leistung durch den Vermieter findet der gesetzliche Versicherungsschutz Anwendung. Der Vermieter haftet für keine anderen Schäden.

11. Haftung Mieter
Der Mieter, der ein Ferienobjekt (auch) für andere Bewohner reserviert, ist Gesamtschuldner für die gesamte Miete und alle Schäden, die von ihm und allen anderen, die mit ihm in dem gemieteten Ferienobjekt verweilen, verursacht werden. Eine Buchung gilt für die Anzahl auf dem Buchungsformular angegebener Personen. Es ist daher untersagt, das Ferienobjekt mit mehr Personen als angegeben zu bewohnen; verweilen dennoch mehr Personen als angegeben in dem Ferienobjekt, so kann dies zur Auflösung des Mietvertrags und zum Verlust der Kaution führen. Geleistete Zahlungen werden dann nicht erstattet, und der Mieter ist die gesamte Miete schuldig. Beabsichtigt der Mieter, mehr als die gestattete Anzahl Personen in dem gemieteten Ferienobjekt verweilen zu lassen, so hat er vor Beginn des Mietzeitraums einen schriftlichen Antrag dafür bei der Vermieter einzureichen. Der Vermieter hat das Recht, dies zu verweigern oder einen Aufschlag dafür zu verlangen. Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt den allgemein geltenden Normen entsprechend zu bewohnen.

12. Kaution
Wir weisen Sie darauf hin, dass in der Regel eine Kaution, deren Höhe vom Ferienobjekt und abhängt, gefordert wird. Diese Kaution ist zum Zeitpunkt der Restzahlung der Buchung oder am Tag der Ankunft zu zahlen. Nachdem die genaue Kontrolle des Ferienobjektes stattgefunden hat wird spätestens acht Tage nach Ablauf des Mietzeitraums die Kaution zurückerstattet. Bei Schaden und/oder Verlusten am Ferienobjekt und/oder bei grober Fahrlässigkeit des Mieters wird der gesamte Schaden von der Kaution abgezogen. Ist der erlittene Schaden und/oder der Verlust am Ferienobjekt oder der vom Eigentümer und/oder dem Vermieter erlittene Schaden höher als die bezahlte Kaution, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die Differenz zu erstatten. Bruch, Verlust und/oder Schaden am Ferienobjekt sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, und die Ersatzleistungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

13. Aufenthaltsdauer, An- und Abreise
Der gebräuchliche An- und Abreisetag kann je nach Ort variieren. Außerhalb der Hochsaison ist es im Allgemeinen möglich, jeden beliebigen Tag der Woche als An- oder Abreisetag zu wählen. Für einen Mietzeitraum von weniger al seiner Woche wird in der Regel ein Zuschlag pro Tag berechnet (wenn überhaupt möglich). Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Vermieter. Das gemietete Ferienobjekt am Urlaubsort wird gewöhnlich ab 16.00 Uhr verfügbar sein. Am Abreisetag müssen Sie das Ferienobjekt vor 10.00 Uhr morgens verlassen, andernfalls wird Ihnen ein zusätzlicher Betrag in Rechnung gestellt und verlieren Sie möglicherweise die (Zurückerstattung der) Kaution.
Der Mieter verpflichtet sich bei Abreise das Ferienobjekt in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Möbel und Inventar sind an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen (wie bei Ankunft). Schmutziges Geschirr soll sauber an seinen Platz zurückgestellt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor nach Abreise eine Endkontrolle durchführen. Im Falle einer Nichtbeachtung, wird der Vermieter die evtl. Anfallenden extra Kosten zum Ausführen dieser Arbeiten, an den Mieter weiterberechnen.

14. Dokumentationen
Ihre Vermieter wird Ihnen die erforderlichen allgemeinen Informationen über das gemietete Ferienobjekt zukommen lassen.

15. Änderung oder Aufhebung
Der Vermieter hat das Recht, in einem oder mehreren wesentlichen Punkten Änderungen der vereinbarten Leistung vorzunehmen oder bei schwerwiegenden Umständen die Leistung aufzuheben. Unter schwerwiegenden Umständen werden Umstände verstanden, durch die eine weitere Einhaltung des Vertrags von Seiten des Vermieters redlicher Weise nicht verlangt werden kann.
Bei höherer Gewalt, Krieg, Streiks oder Naturkatastrophen kann der Vermieter die Buchung annullieren. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Vermieter, die bereits gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
Zur dauerhaften Gewährleistung der Qualität behält der Vermieter sich das Recht vor, das Ferienobjekt durch ein vergleichbares Ferienobjekt zu ersetzen. Wenn Mieter in diesem Fall, eine Rückerstattung bevorzugt, ist dies möglich.

16. Beanstandungen
Wenn Sie am Bestimmungsort einen Mangel oder eine Unvollkommenheit feststellen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie den Vermieter darüber informieren. Auf diese Weise können weitere Unannehmlichkeiten vermieden werden. Bei schwerwiegenden Beanstandungen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Auf diese Weise kann sich der Vermieter schneller mit der Beanstandung befassen. Werden Ihre Beanstandungen vor Ort nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt, muss Ihre Beanstandung innerhalb von zwei Wochen nach Verlassen des Ferienobjekts schriftlich und begründet bei der Vermieter eingereicht werden; wird dies unterlassen, so ist die Beanstandung nicht mehr zulässig. Wenn Sie ohne Rücksprache mit der Vermieter ein anderes Ferienobjekt beziehen oder das von Ihnen gemietete Ferienobjekt vorzeitig verlassen, verlieren Sie jegliches Recht auf Rückerstattung.

17. Reinigungskosten
Auf der Webseite können Sie nachlesen, ob die Reinigungskosten beim betreffenden Ferienobjekt inbegriffen sind. Ist dies nicht der Fall, werden die betreffenden Kosten angegeben. Diese werden gemeinsam mit dem Mietpreis auf dem Buchungsformular aufgeführt. In der Regel werden diese Kosten am Anreisetag bei der Schlüsseladresse verrechnet.

18. Bettwäsche und Handtücher
In der Regel sind Bettwäsche und Handtücher in den Reinigungskosten oder im Mietpreis enthalten (keine Strandtücher). Um sicherzugehen, können Sie die Besonderheiten jedes Ferienobjekts im Internet nachlesen.

19. Sonderausstattung
In vielen Fällen ist es möglich, sofern direkt bei der Buchung angegeben, ein zusätzliches Kinderbett, einen Kinderstuhl, usw. anzufordern.

20. Haustiere
Die meisten Hauseigentümer erlauben keine Haustiere. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters und Angabe auf der Buchungsbestätigung ist ein Haustier in dem Ferienobjekt oder auf dem dazugehörenden Gelände erlaubt. Der Vermieter kann hierfür eine Erhöhung der Kosten für die vorgeschriebene Endreinigung berechnen.

21. Bauaktivitäten
Die Ferienobjekte sind gewöhnlich in Privatbesitz diverser Eigentümer und befinden sich in der Regel in großzügig angelegten Wohnsiedlung. Die Ferienobjekte liegen also nicht in Ferienparks. Dadurch kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass unerwartete Bauaktivitäten in Ihrer Umgebung durchgeführt werden. Diese Aktivitäten werden von Hauseigentümern oder Bauunternehmern und/oder staatlichen Institutionen durchgeführt, die in keinerlei Beziehung zu uns stehen. Wir können somit auch keinen Einfluss auf diese Bauaktivitäten nehmen. Sowohl die Vermieter als auch die Vermieter und Vermieter tragen aus diesem Grund keinerlei Verantwortung für Belästigung im Zusammenhang mit Bauaktivitäten, die nicht im Auftrag des Vermieters ausgeführt werden.

22. Partys – Veranstaltungen
Es ist verboten, Partys oder Veranstaltungen in der gemieteten Unterkunft ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Sun Villa abzuhalten. Unter Parteien und Veranstaltungen versteht man jede Art von Treffen, bei dem die Anzahl der anwesenden Personen das Doppelte der maximalen Anzahl von Personen übersteigt, die gemäß dem Mietvertrag in der gemieteten Unterkunft übernachten dürfen.

23. Musik
Es ist nicht erlaubt, Musik zu machen oder zu spielen oder Geräusche zu machen, die außerhalb der Grenzen des Mietobjekts zu hören sind. Im Falle einer Genehmigung für eine Party oder Veranstaltung darf Musik im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gespielt oder gespielt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Nachbarn, die von Lärm betroffen sein können, vor der bevorstehenden Veranstaltung oder Party zu informieren.

24. Satellitenfernsehen
Wird bei der Beschreibung angegeben, dass Satellitenfernsehen vorhanden ist, beinhaltet dies nicht automatisch, dass alle Programme empfangen werden können. Die oftmals ausländischen Eigentümer verfügen über Decoder, die nicht immer für den Empfang internationaler Programme geeignet sind.

25. Wasser, Strom und Internet
In einigen Ländern kommt es öfter zu Störungen der Wasser- und Stromversorgung und Internetverbindung. Städtische und/oder regionale Instanzen oder Betriebe können aus unterschiedlichen Gründen veranlassen, dass die Lieferung vorübergehend unterbrochen oder eingeschränkt wird. Der Vermieter kann für etwaige Schäden oder Unannehmlichkeiten der in diesem Zusammenhang entsteht, nicht haftbar gemacht werden.

26. Energieverbrauch
In bestimmten Jahreszeiten kann es vorkommen, dass bei Ferienobjekten mit Heizung und/oder Klimaanlage wöchentliche Zuschläge berechnet werden. Für genauere Informationen und Beträge können Sie die Website zu Rate ziehen oder sich mit Ihrer Vermieter in Verbindung setzen.

27. Garten und Pool
In Ferienhäusern mit Garten und/oder privatem Pool ist eine regelmäßige Wartung erforderlich. In der Regel ist dies 1 bis 2 mal pro Woche für Schwimmbäder und 1 Mal pro Woche für den Garten. Sie als Gast sind verpflichtet, den Wartungsmitarbeitern bei Bedarf vollen Zugriff zu gewähren.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit des Zivilgerichts wird jede Streitigkeit zwischen Vermieter und Mieter vor dem zuständigen Gericht im Land und in der Region, in welcher der Vermieter ansässig ist, ausgeführt. Der Mieter hat das Recht, sich binnen eines Monats, nachdem sich der Vermieter schriftlich auf diese Bestimmung berufen hat, zur Bereinigung der Streitigkeit für ein gemäß Gesetz oder internationalem Vertrag zuständiges Zivilgericht zu entscheiden. Ohne gegenteilige Nachricht darf der Vermieter die vom Mieter angegebene Adresse als korrekt betrachten. Alle Verträge zwischen Vermieter und Mieter unterliegen dem Internationalen Recht.

Wir empfehlen unseren Kunden dringend, eine Reiseversicherung abzuschließen.

Vorübergehende Coronavirus-Regeln:
Nur wenn die Grenzen zum Zeitpunkt des Mietbeginns geschlossen sind, wird der volle Betrag zurückerstattet. Wenn Sie Ihren Aufenthalt aus einem anderen Grund stornieren müssen, gelten die oben genannten Mietbedingungen und Sie müssen bezahlte Gelder bei Ihrer Reiseversicherung geltend machen.

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